Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gutleut Apartments Frankfurt

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise

Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie für alle damit verbundenen

Leistungen der HMA Immobilien GmbH, Gutleutstraße 165-171, 60327 Frankfurt am

Main, als Betreiberin der Gutleut Apartments Frankfurt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende

Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, deren Geltung wurde

von der HMA Immobilien GmbH ausdrücklich in Textform bestätigt.

§ 2 Vertragsabschluss und Vertragspartner

Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Bestätigung der Buchung durch die HMA

Immobilien GmbH beziehungsweise durch das eingesetzte Buchungssystem zustande.

Vertragspartner sind die HMA Immobilien GmbH und der Gast. Erfolgt die Buchung

durch einen Dritten, insbesondere durch ein Unternehmen, haftet dieser neben dem

Gast für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, soweit er die Buchung im

eigenen Namen oder auf eigene Rechnung vorgenommen hat.

Die Untervermietung, Weitergabe oder sonstige Überlassung des Apartments an Dritte

ist nicht gestattet. Gleiches gilt für eine Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken,

insbesondere für gewerbliche Nutzungen, Veranstaltungen, Foto- oder

Filmproduktionen, Verkaufstätigkeiten oder vergleichbare Zwecke. Ausnahmen

bedürfen der vorherigen Zustimmung der HMA Immobilien GmbH in Textform.

Ein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Apartments besteht nicht, sofern

dies nicht ausdrücklich in Textform bestätigt wurde. Die HMA Immobilien GmbH ist

berechtigt, ein gleichwertiges Apartment bereitzustellen.§ 3 Leistungen, Preise und Zahlung

Die HMA Immobilien GmbH ist verpflichtet, das gebuchte Apartment beziehungsweise

ein gleichwertiges Apartment für den gebuchten Zeitraum bereitzuhalten und die

vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch

genommenen Zusatzleistungen geltenden beziehungsweise vereinbarten Preise zu

zahlen.

Die angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden

gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Für jede Buchung ist eine gültige Kreditkarte erforderlich. Die Kreditkarte dient als

Garantie für die Reservierung sowie als Sicherheit für offene Forderungen aus dem

Aufenthalt.

Die Zahlung, Autorisierung oder Belastung der Kreditkarte richtet sich nach dem jeweils

gebuchten Tarif. Bei nicht erstattbaren Raten kann die Zahlung unmittelbar nach

Buchung oder entsprechend den im Buchungsprozess ausgewiesenen Bedingungen

erfolgen.

Bei stornierbaren Raten kann die Kreditkarte spätestens ab dem Zeitpunkt autorisiert

oder belastet werden, ab dem die Buchung gemäß den Tarifbedingungen nicht mehr

kostenfrei storniert werden kann.

Für Firmenkunden kann nach vorheriger Vereinbarung eine Rechnungsstellung erfolgen.

Ein Anspruch auf Zahlung per Rechnung besteht nicht.

Bei Zahlungsverzug ist die HMA Immobilien GmbH berechtigt, die gesetzlichen

Verzugszinsen sowie nachweisbare Mahn- und Bearbeitungskosten geltend zu machen.Der Gast kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen

aufrechnen.

§ 4 Kreditkartengarantie und Sicherheitsleistung

Eine gesonderte Kaution wird grundsätzlich nicht erhoben.

Die HMA Immobilien GmbH ist jedoch berechtigt, eine gültige Kreditkarte als Sicherheit

zu verlangen. Über diese können insbesondere folgende Forderungen abgerechnet

werden:

- offene Übernachtungs- oder Zusatzleistungen,

- Schäden am Apartment, Inventar oder Gebäude,

- Kosten für Sonderreinigungen,

- Kosten durch verspäteten Check-out,

- Kosten durch nicht erlaubte Nutzung,

- sonstige vom Gast verursachte Zusatzkosten.

Der Gast ist verpflichtet, sicherzustellen, dass das hinterlegte Zahlungsmittel während

des gesamten Aufenthalts gültig und ausreichend gedeckt ist.

§ 5 Bereitstellung, Check-in und Check-out

Gebuchte Apartments stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.

Der Check-in erfolgt kontaktlos als Self-Check-in. Die Zugangscodes werden dem Gast

rechtzeitig vor Anreise übermittelt, sofern alle erforderlichen Angaben vollständig

vorliegen und die Buchung ordnungsgemäß bestätigt ist.Ein früherer Check-in ist nur nach Verfügbarkeit möglich. Die Anfrage kann am

Anreisetag über das Check-in-Formular gestellt und, sofern verfügbar, zusätzlich

gebucht werden.

Am Abreisetag ist das Apartment bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zurückzugeben.

Ein späterer Check-out ist nur nach Verfügbarkeit möglich. Die Anfrage kann am

Abreisetag über das entsprechende Formular gestellt und, sofern verfügbar, zusätzlich

gebucht werden.

Wird das Apartment ohne vorherige Zustimmung nach 11:00 Uhr weiter genutzt, ist die

HMA Immobilien GmbH berechtigt, eine angemessene Nutzungsentschädigung zu

berechnen. Bei einer Nutzung bis 18:00 Uhr können bis zu 80 % des regulären

Tagespreises berechnet werden. Bei einer Nutzung über 18:00 Uhr hinaus kann der volle

reguläre Tagespreis berechnet werden. Der Nachweis eines geringeren oder höheren

Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.

Das Apartment ist bei Abreise in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.

Persönliche Gegenstände, mitgebrachte Lebensmittel und Müll sind zu entfernen

beziehungsweise ordnungsgemäß zu entsorgen.

§ 6 Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise

Es gelten die im Buchungsprozess ausgewiesenen Stornierungsbedingungen des jeweils

gebuchten Tarifs.

Bei stornierbaren Buchungen mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als 28 Nächten ist

eine kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor dem geplanten Anreisedatum möglich.

Bei Aufenthalten ab 28 Nächten ist eine kostenfreie Stornierung bis 28 Tage vor dem

geplanten Anreisedatum möglich.Nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist kann die HMA Immobilien GmbH

Stornierungskosten gemäß den Bedingungen des gebuchten Tarifs berechnen.

Bei nicht erstattbaren Raten ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen, sofern im

Buchungsprozess nichts anderes angegeben ist.

Erscheint der Gast am Anreisetag nicht und wurde die Buchung nicht fristgerecht

storniert, gilt dies als Nichtanreise / No-Show. In diesem Fall können Kosten gemäß den

Bedingungen des gebuchten Tarifs berechnet werden.

Bei vorzeitiger Abreise nach erfolgtem Check-in besteht grundsätzlich kein Anspruch auf

Rückerstattung nicht genutzter Nächte oder Leistungen, sofern nicht ausdrücklich

etwas anderes vereinbart wurde.

Die HMA Immobilien GmbH ist berechtigt, nicht in Anspruch genommene Apartments

anderweitig zu vergeben. Eine etwaige Anrechnung ersparter Aufwendungen oder

anderweitiger Einnahmen erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.

§ 7 Langzeitaufenthalte

Bei Langzeitaufenthalten erfolgt die Abrechnung im 28-Tage-Rhythmus.

Der erste Abrechnungszeitraum beginnt am Check-in-Tag. Die weiteren

Abrechnungszeiträume folgen jeweils im Abstand von vier Wochen.

Die Zahlung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum ist entsprechend den vereinbarten

Zahlungsbedingungen fällig.

Eine Rechnungsstellung an Firmenkunden ist nach vorheriger Vereinbarung möglich.Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur nach Verfügbarkeit und vorheriger Bestätigung

durch die HMA Immobilien GmbH möglich. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht

nicht.

§ 8 Rauchverbot, Haustiere, Besucher und Hausruhe

Die Apartments sowie das gesamte Gebäude sind Nichtraucherbereiche. Das Rauchen

ist im Apartment, in den Gemeinschaftsflächen und im Gebäude nicht gestattet. Dies

gilt auch für E-Zigaretten, Verdampfer und vergleichbare Produkte.

Bei Verstoß gegen das Rauchverbot ist die HMA Immobilien GmbH berechtigt, die

Kosten einer Sonderreinigung in Höhe von mindestens 250,00 EUR zu berechnen.

Weitergehende Schäden, insbesondere durch Brandmeldeanlagen, Feuerwehreinsätze

oder Nutzungsausfall, können zusätzlich geltend gemacht werden. Dem Gast bleibt der

Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Haustiere sind nicht gestattet. Bei Verstoß können zusätzliche Reinigungs-, Schadens-

oder Nutzungsausfallkosten berechnet werden.

Partys, Veranstaltungen und vergleichbare Zusammenkünfte sind nicht erlaubt.

Die Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr sind einzuhalten. Während dieser Zeit ist

jede vermeidbare Lärmbelästigung zu unterlassen.

Besucher sind erlaubt, sofern die zulässige Belegung des Apartments nicht

überschritten wird und keine Störung anderer Gäste, Bewohner oder Nachbarn entsteht.

Die Übernachtung nicht angemeldeter Besucher ist nicht gestattet und bedarf der

vorherigen Zustimmung der HMA Immobilien GmbH.

Bei Verstößen gegen diese Regelungen ist die HMA Immobilien GmbH berechtigt,

zusätzliche Kosten zu berechnen, den Gast abzumahnen oder den

Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu beenden.§ 9 Reinigung, Bettwäsche und Handtücher

Die Endreinigung ist im Buchungspreis enthalten.

Bettwäsche und Handtücher sind im Buchungspreis enthalten.

Bei Aufenthalten ab 28 Nächten ist alle zwei Wochen eine Zwischenreinigung enthalten.

Zusätzliche Reinigungen können nach Verfügbarkeit für 50,00 EUR pro Reinigung

gebucht werden.

Der Gast ist verpflichtet, das Apartment pfleglich zu behandeln und übermäßige

Verschmutzungen zu vermeiden. Müll ist regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Bei außergewöhnlicher Verschmutzung, zurückgelassenem Müll, nicht entfernten

Lebensmitteln, Geruchsbelastung oder sonstigem zusätzlichem Reinigungsaufwand ist

die HMA Immobilien GmbH berechtigt, die hierfür entstehenden Kosten gesondert zu

berechnen.

§ 10 Schäden, Sorgfaltspflichten und Haftung des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, das Apartment, das Inventar, die technischen Einrichtungen

sowie die Gemeinschaftsflächen sorgfältig und bestimmungsgemäß zu nutzen.

Schäden, Funktionsstörungen, Verluste oder sonstige Mängel sind der HMA Immobilien

GmbH unverzüglich zu melden.

Der Gast haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, Mitreisende, Besucher oder

sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich verursacht werden.Dies gilt insbesondere für Schäden am Apartment, Inventar, Mobiliar, technischen

Einrichtungen, Zugangssystemen, Schlüsseln, Rauchmeldern, Gemeinschaftsflächen

oder am Gebäude.

Fehlende oder beschädigte Gegenstände können dem Gast zum

Wiederbeschaffungswert beziehungsweise zum erforderlichen Reparaturaufwand

berechnet werden.

Der Gast ist verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um Schäden zu vermeiden

oder zu begrenzen.

§ 11 Zutritt zum Apartment

Die HMA Immobilien GmbH oder von ihr beauftragte Personen sind berechtigt, das

Apartment nach vorheriger Ankündigung zu betreten, insbesondere zur Durchführung

von Reinigungen, Wartungen, Reparaturen, Sicherheitsprüfungen, technischen

Kontrollen oder zur Behebung von Störungen.

Bei Gefahr im Verzug, dringenden technischen Problemen, Verdacht auf erhebliche

Vertragsverletzungen, Störungen des Hausfriedens oder zur Abwendung von Schäden ist

ein Betreten des Apartments auch ohne vorherige Zustimmung des Gastes zulässig.

§ 12 Internet, technische Einrichtungen und Brandschutz

Soweit dem Gast ein Internetzugang zur Verfügung gestellt wird, darf dieser

ausschließlich rechtmäßig genutzt werden.

Insbesondere sind rechtswidrige Inhalte, illegales Filesharing, der unzulässige

Download oder Upload urheberrechtlich geschützter Inhalte sowie sonstige

Rechtsverletzungen untersagt.Der Gast haftet für Schäden, Kosten und Ansprüche Dritter, die durch eine rechtswidrige

Nutzung des Internetzugangs durch ihn oder Personen aus seinem

Verantwortungsbereich entstehen.

Die Nutzung eigener elektrischer Geräte erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes.

Geräte dürfen nur verwendet werden, wenn sie technisch einwandfrei und sicher sind.

Manipulationen an Rauchmeldern, Brandmeldeanlagen, Zugangssystemen,

technischen Einrichtungen oder Sicherheitseinrichtungen sind untersagt.

Kosten, die durch schuldhafte Auslösung, Beschädigung oder Manipulation technischer

Anlagen entstehen, können dem Gast berechnet werden.

§ 13 Rücktritt oder Kündigung durch die HMA Immobilien GmbH

Die HMA Immobilien GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag

aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt.

Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn:

- höhere Gewalt oder andere nicht von der HMA Immobilien GmbH zu vertretende

Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,

- falsche oder irreführende Angaben zur Buchung, zur Person des Gastes, zur

Zahlungsfähigkeit oder zum Aufenthaltszweck gemacht wurden,

- die Zahlung oder Autorisierung über das hinterlegte Zahlungsmittel nicht möglich ist,

- der Gast gegen wesentliche Hausregeln verstößt,

- der begründete Verdacht besteht, dass der Aufenthalt den Hausfrieden, die Sicherheit,

den ordnungsgemäßen Betrieb oder den Ruf der Unterkunft gefährdet,

- das Apartment zu nicht erlaubten Zwecken genutzt wird,

- Besucher oder zusätzliche Personen ohne Zustimmung übernachten.Bei berechtigtem Rücktritt oder berechtigter Kündigung durch die HMA Immobilien

GmbH besteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

§ 14 Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen

Für eingebrachte Sachen haftet die HMA Immobilien GmbH nach den gesetzlichen

Vorschriften.

Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Bargeld, Wertgegenständen, Schmuck,

elektronischen Geräten, Dokumenten oder sonstigen persönlichen Gegenständen ist

ausgeschlossen, soweit keine gesetzlich zwingende Haftung besteht.

Dem Gast wird empfohlen, Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt im Apartment

aufzubewahren.

§ 15 Haftung der HMA Immobilien GmbH

Die HMA Immobilien GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für sonstige Schäden haftet die HMA Immobilien GmbH nur bei Vorsatz, grober

Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den

vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 16 Datenschutz und AnbieterinformationenInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Betroffenenrechten

sowie zu den Kontaktdaten des Verantwortlichen ergeben sich aus der

Datenschutzerklärung.

Die Anbieterkennzeichnung ergibt sich aus dem Impressum.

Datenschutzerklärung und Impressum werden dem Gast über die Website

beziehungsweise über die Buchungsstrecke zugänglich gemacht.

§ 17 Schlussbestimmungen

Die Vertragssprache ist Deutsch.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der HMA Immobilien

GmbH.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle

der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.